Personalvermittlungsvereinbarung für Bewerber
1. Der Bewerber nutzt die Möglichkeit, sich im Rahmen der privaten Personalvermittlung und der
Arbeitnehmerüberlassung von OFFICE Personal einem Kreis von Firmen präsentieren zu lassen,
welche OFFICE Personal mit der Suche nach Bewerbern für eine vakante Position oder mit der
Besetzung einer offenen Stelle beauftragt haben.
Die Vermittlung ist für den Bewerber kostenfrei. OFFICE Personal bezieht für die Vermittlung ein
Honorar vom Auftraggeber.
Der Bewerber teilt OFFICE Personal mit, wenn er Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der
Agentur für Arbeit hat.
2. Der Bewerber ist damit einverstanden, dass OFFICE Personal zum Zwecke der
Bewerberpräsentation aus seinen Bewerbungsunterlagen Exzerpte erstellt und an interessierte
Unternehmen weiterleitet.
3. Der Bewerber ist damit einverstanden, dass OFFICE Personal an den Bewerbungsgesprächen
oder Vertragsverhandlungen zwischen ihm und dem Auftraggeber teilnimmt.
4. Der Bewerber verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Vereinbarungen zwischen ihm
und OFFICE Personal und der Betriebsinterna der Firma OFFICE Personal.
5. Da die Höhe des Vermittlungshonorars oftmals von der Höhe der künftigen Bezüge des
Bewerbers beim Auftragerteilenden Unternehmen abhängig ist, verpflichtet sich der Bewerber,
die Ergebnisse von Vertragsverhandlungen zwischen ihm und dem Auftraggeber OFFICE
Personal innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluß zwischen ihm und dem Auftraggeber
mitzuteilen.
6. Der Bewerber ist an diese Verpflichtungen neun Monate nach jedem Vorstellungsgespräch,
welches durch OFFICE Personal vermittelt wurde, gebunden.
7. Sollte der Bewerber das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Auftraggeber
innerhalb der Neunmonatsfrist verschweigen, so hat er OFFICE Personal das zwischen OFFICE
Personal und dem Auftraggeber vereinbarte Vermittlungshonorar zu erstatten.